PROPHYLAXE

Prophylaxe bedeutet Vorbeugung. Vorbeugen gegen Karies und Parodontitis. Und das schon von Kindesbeinen an.

Warum Prophylaxe

Bakterielle Zahnbeläge sind verantwortlich für die Erkrankung von Zähnen und Zahnfleisch.
Die Beläge gleiten langsam in die Zahnfleischtasche oder zerstören den Zahnschmelz – Parodontitis und Karies können entstehen.
Durch regelmäßige Zahnreinigungen beim Zahnarzt und eine gute häusliche Zahnpflege lassen sich solche Erkrankungen vermeiden.

Prophylaxe bei Kindern

Die Prophylaxe bei Kindern beginnt bei uns schon vor der Geburt. Durch die Schwangeren – und Mütterberatung können wir schon früh die Weichen für eine kariesfreie Zukunft stellen. Ab dem ersten Zahn sollten Kinder dann regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung kommen. Das schafft Vertrauen und wir können wertvolle Tipps zur Zahngesundheit geben.
Ab einem Alter von 6 Jahren beginnen wir mit der regelmäßigen Prophylaxe, bei der das richtige Zähneputzen geübt wird. Die Zähne werden angefärbt, anschließend vorsichtig gereinigt und mit Fluorid wieder stark gegen Karies gemacht. Kinder und Eltern werden über die Ursachen von Karies aufgeklärt und mit weiteren Hilfsmitteln zur Zahnreinigung vertraut gemacht. Sollte ein hohes Kariesrisiko vorliegen, beginnen wir mit der Vorsorge schon früher.

Prophylaxe bei Erwachsenen

Bei Erwachsenen werden Zahnbeläge sanft aus den Zahnfleischtaschen entfernt, die Zähne gründlich gereinigt, poliert und anschließend fluoridiert. Auch hier werden Möglichkeiten besprochen, wie Sie mit unterschiedlichen Hilfsmitteln die häusliche Zahnpflege optimieren können.  Auf Wunsch und bei hartnäckigen Verfärbungen können die Zähne mit einem feinen Salzstrahl ( Air-Flow ) behandelt werden. Die Zähne erhalten so ihre natürliche Farbe zurück.
Bei Patienten die schon an Parodontitis erkrankt sind, kann die regelmäßige Zahnreinigung dafür sorgen, dass die Erkrankung keinen weiteren Schaden anrichtet.

Kosten

Bis zum 18ten Lebensjahr ist die halbjährige Prophylaxe eine Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Danach darf nur noch einmal im Jahr eine einfache Zahnsteinentfernung gemacht werden. Da hier jedoch wesentliche Teile der Zahnpflege fehlen, ist dies in keinem Fall ein Ersatz für eine professionelle Zahnreinigung ( PZR ).

Die Investition hierfür müssen Sie selbst tragen und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.
Manche Zahnzusatzversicherungen erstatten diese Kosten ganz oder teilweise.